Anwaltskanzlei König
Karmelitenstrasse 29
97070 Würzburg

Aktuelles

„Standgebühren“ nach dem berechtigten Abschleppen eines Pkw

Eingestellt am 08.02.2024 von Stefan König

Es kommt leider immer wieder vor, dass Fahrzeugführer ihr Fahrzeug unbefugt auf privatem Grund abstellen.

Teilweise werden verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge dann vom Grundstückseigentümer oder von einem beauftragten Abschleppunternehmen abgeschleppt und anschließend verwahrt.

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Rückzahlungsansprüche bei Schließung von Fitnessstudios wegen Covid-19

Eingestellt am 29.07.2022 von Stefan König

Im Zuge der behördlich angeordneten Corona-Maßnahmen waren in Deutschland - je nach Bundesland unterschiedlich lang - von März bis Mai/Juni 2020 und dann nochmals von November 2020 bis Mai/Juni 2021 alle Fitnessstudios geschlossen.

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Unwirksamkeit einer umfassenden Verfallklausel im Arbeitsvertrag

Eingestellt am 26.07.2021 von Stefan König

Standardisierte Verfallklauseln, die von Arbeitgebern in vorformulierten Arbeitsverträgen verwendet werden, finden sich in einer Vielzahl von Arbeitsverträgen. Derartige Verfallklauseln sind aber nur dann rechtlich wirksam, wenn die insoweit maßgeblichen Vorgaben der Rechtsprechung beachtet werden.

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Privater Samenspender darf Umgang mit seinem Kind beanspruchen

Eingestellt am 15.07.2021 von Stefan König

Das Recht eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind ist Bestandteil der elementaren elterlichen Rechte; es steht nach den insoweit maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften auch dem Elternteil zu, der nicht Mitinhaber der elterlichen Sorge ist.

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Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt

Eingestellt am 22.04.2021 von Stefan König

Die rechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt können vielfältig sein.

Wird in einem derartigen Fall bei einem Verkehrsteilnehmer eine Alkoholisierung zwischen 0,5 Promille und 1,1 Promille festgestellt, hat er als Ersttäter ein einmonatiges Fahrverbot sowie eine Geldbuße von EUR 500,00 zu erwarten.

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Autofahrer dürfen am Steuer keinen Taschenrechner benutzen

Eingestellt am 02.03.2021 von Stefan König

Autofahrern ist seit vielen Jahren bekannt, dass sie am Steuer Mobil- oder Autotelefone nicht benutzen dürfen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss; bei entsprechenden Verstößen ist mit einem nicht unerheblichen Bußgeld und auch mit einer Eintragung in das Fahreignungsregister zu rechnen.

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