Anwaltskanzlei König

Telefon +49 931 - 354 77 0
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freundlich - kompetent - zuverlässig

- Ihre Anwaltskanzlei König in Würzburg -

Wir betreiben unsere Anwalts­kanzlei seit über 30 Jahren in Würzburg in Büro­gemeinschaft mit einer mittel­ständisch ausgerichteten Steuer­kanzlei; wir vertreten Privat­personen, kleine und mittelständische Unte­rnehmen sowie Freiberufler.

Kompetenz in den von uns angebotenen Fach­gebieten, gute Erreichbarkeit und verständliche Kommunikation sind für uns wichtige Kriterien für eine erfolgreiche Zusammen­arbeit mit unseren Mandanten.

Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck, sei es bei einer streitigen Auseinandersetzung, oder bei der Suche nach einer gütlichen Lösung.

Schnelle Hilfe bei Unfällen

Wir vertreten Sie schnell und un­kompliziert bei allen verkehrs­rechtlichen Be­langen, von der Durch­setzung Ihrer zivil­rechtlichen An­sprüche bis zur Ab­wehr von gegen Sie ein­geleiteten verkehrs­rechtlichen Bußgeld­verfahren.

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Unterstützung bei Trennung und Scheidung

Wir setzen nach der Trennung Ihre Unterhaltsansprüche durch, verschaffen Ihnen Umgang mit Ihren Kindern und begleiten Sie in jeder Phase des Scheidungsverfahrens. Umfassende Informationen erhalten Sie auf unserer Familien­rechtswebsite.

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Beratung im Arbeitsrecht

Wir unterstützen Sie als Arbeitnehmer und als Arbeitgeber bei allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag, bei einer anstehenden Kündigung und sonstigen arbeitsrechtlichen Problemstellungen.

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Beiträge zur aktuellen
Rechtsprechung

Probleme bei der Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern beim Scheitern der Ehe des Beschenkten

von Stefan König

In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Was geschieht mit den Zuwendungen, die das Ehepaar von den Eltern bzw. Schwiegereltern erhalten haben?

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Haftung des Betreibers einer Waschstraße für beschädigten Spoiler bzw. abgerissenem Tankdeckel

von Stefan König

Im November 2024 und im Mai 2025 hatte der Bundesgerichtshof über zwei Fälle zu entscheiden, bei denen jeweils ein Pkw in der Waschstraße während des Waschvorganges beschädigt worden ist.

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Die krankheitsbedingte Unfähigkeit, ein Testament zu errichten, ist in der Praxis häufig schwierig nachweisbar

von Stefan König

Wenn ein dementer Patient in seiner letzten Lebensphase ein Testament erstellt und dabei nicht die leiblichen Angehörigen, sondern neu gekannte Personen als Erben einsetzt, wird häufig angenommen, dass er zum Zeitpunkt der Testamentsabfassung nicht mehr testierfähig war.

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