Anwaltskanzlei König
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freundlich - kompetent - zuverlässig
- Ihre Anwaltskanzlei König in Würzburg -
Wir betreiben unsere Anwaltskanzlei seit über 30 Jahren in Würzburg in Bürogemeinschaft mit einer mittelständisch ausgerichteten Steuerkanzlei; wir vertreten Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler.
Kompetenz in den von uns angebotenen Fachgebieten, gute Erreichbarkeit und verständliche Kommunikation sind für uns wichtige Kriterien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.
Wir vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck, sei es bei einer streitigen Auseinandersetzung, oder bei der Suche nach einer gütlichen Lösung.
Schnelle Hilfe bei Unfällen
Wir vertreten Sie schnell und unkompliziert bei allen verkehrsrechtlichen Belangen, von der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche bis zur Abwehr von gegen Sie eingeleiteten verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren.
Unterstützung bei Trennung und Scheidung
Wir setzen nach der Trennung Ihre Unterhaltsansprüche durch, verschaffen Ihnen Umgang mit Ihren Kindern und begleiten Sie in jeder Phase des Scheidungsverfahrens. Umfassende Informationen erhalten Sie auf unserer Familienrechtswebsite.
Beratung im Arbeitsrecht
Wir unterstützen Sie als Arbeitnehmer und als Arbeitgeber bei allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag, bei einer anstehenden Kündigung und sonstigen arbeitsrechtlichen Problemstellungen.
Beiträge zur aktuellen
Rechtsprechung
Probleme bei der Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern beim Scheitern der Ehe des Beschenkten
von Stefan König
In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden. Was geschieht mit den Zuwendungen, die das Ehepaar von den Eltern bzw. Schwiegereltern erhalten haben?
Haftung des Betreibers einer Waschstraße für beschädigten Spoiler bzw. abgerissenem Tankdeckel
von Stefan König
Im November 2024 und im Mai 2025 hatte der Bundesgerichtshof über zwei Fälle zu entscheiden, bei denen jeweils ein Pkw in der Waschstraße während des Waschvorganges beschädigt worden ist.
Die krankheitsbedingte Unfähigkeit, ein Testament zu errichten, ist in der Praxis häufig schwierig nachweisbar
von Stefan König
Wenn ein dementer Patient in seiner letzten Lebensphase ein Testament erstellt und dabei nicht die leiblichen Angehörigen, sondern neu gekannte Personen als Erben einsetzt, wird häufig angenommen, dass er zum Zeitpunkt der Testamentsabfassung nicht mehr testierfähig war.