Anwaltskanzlei König
Karmelitenstrasse 29
97070 Würzburg

Verkehrsunfallrecht

Das Verkehrsunfallrecht zählt seit Beginn meiner beruflichen Laufbahn im Jahr 1991 zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich kann Sie deshalb sowohl bei Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche aus einem Unfallereignis, als auch bei der Abwehr eines evtl. gegen Sie eingeleiteten verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens kompetent vertreten.

Für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche aus einem Unfallereignis ist es immer nachteilig, wenn Sie an der Unfallstelle ein Schuldeingeständnis abgeben oder ein Ihnen angebotenes polizeiliches Verwarnungsgeld annehmen.

Nicht selten versuchen auch die Mitarbeiter der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mit Ihnen vorab telefonischen Kontakt aufzunehmen, um Sie davon abzuhalten, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Feststellung des Schadens aufzusuchen; auf derartige Gespräche sollten Sie sich nicht einlassen, sondern darauf verweisen, dass Sie sich anwaltlich vertreten lassen und die Kontaktaufnahme nur über die von Ihnen beauftragte Anwaltskanzlei erfolgen soll.

Damit Ihnen keines der Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte aus einem Unfallereignis entgeht, sollten Sie deshalb nach einem Verkehrsunfall unmittelbar Kontakt mit meiner Kanzlei aufnehmen und sich in einem persönlichen Beratungsgespräch umfassend über Ihre Rechte informieren lassen.

Sofern für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht, können bei einem von Ihnen mitverschuldeten Verkehrsunfall auch die Leistungen Ihrer Vollkaskoversicherung mit den anteiligen Leistungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung kombiniert werden, was für Sie wesentlich günstiger ist, als wenn Sie ausschließlich Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen.

Auch über die in diesem Bereich bestehenden Möglichkeiten kann ich Sie umfassend informieren.

Die in meiner Kanzlei anfallenden Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche aus einem Unfallereignis werden in voller Höhe von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen, sofern der Unfallgegner den Verkehrsunfall alleine verschuldet hat; insoweit empfiehlt es sich auch unter diesem Gesichtspunkt, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall meine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Auch bei der evtl. Einleitung eines gegen Sie gerichteten verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahrens gibt es Möglichkeiten, die Verhängung eines Bußgeldes oder gar ein Fahrverbotes zu vermeiden; sofern Sie für den verkehrsrechtlichen Bereich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt diese - bis auf einen evtl. von Ihnen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt - die im Bußgeldverfahren anfallenden Kosten.