Anwaltskanzlei König
Karmelitenstrasse 29
97070 Würzburg

Familienrecht

Wenn Sie in Ihrem persönlichen Lebensbereich von Trennung und / oder Scheidung betroffen sind, hängt die Wahrung und Durchsetzung Ihrer persönlichen Interessen nicht zuletzt von der Wahl Ihres Rechtsanwaltes ab, der Ihnen in dieser häufig emotional und psychisch belastenden Situation unterstützend zur Seite steht.

Ich bin als Fachanwalt für Familienrecht seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Familienrechtes und in angrenzenden Rechtsgebieten anwaltlich tätig und kann Ihnen in dieser Situation vertrauensvolle und kompetente Unterstützung anbieten.

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch können wir bezogen auf Ihre konkrete Lebenssituation sämtliche für Sie relevanten Bereiche erörtern und einer sinnvollen Lösung zuführen; es ist folglich in Ihrem Interesse, sich nach der Entstehung einer familienrechtlichen Konfliktsituation so früh wie möglich bei mir über Ihre individuellen Rechte und Pflichten zu informieren.

Sofern Sie sich zur Trennung von Ihrem Partner entschieden haben oder sofern Sie mit dem von Ihrem Partner getroffenen Entschluss zur Trennung konfrontiert werden, sind im Regelfall zunächst die bestehenden Unterhaltsansprüche zu klären.

Zu unterscheiden ist dabei zwischen dem Kindes- und Ehegattenunterhalt, wobei die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gegenüber allen anderen Unterhaltsansprüchen bevorrechtigt sind.

Der konkrete Trennungszeitpunkt ist außerdem ein wichtiger Faktor zur Feststellung und Sicherung der Ausgleichsforderung hinsichtlich des während der Ehezeit erworbenen Vermögens (Zugewinnausgleich).

Es empfiehlt sich deshalb bereits in der Phase vor der unmittelbaren Trennung, die vorhandenen bzw. erreichbaren Unterlagen über einseitige oder gemeinsame Vermögenswerte zu sichten, um sich einen fundierten Überblick über die vermögensrechtliche Situation verschaffen zu können; nach Auswertung dieser Unterlagen kann ich für Sie in der Folgezeit dann weitergehende Maßnahmen zur Sicherung Ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche einleiten.

Selbstverständlich können Sie sich auch außerhalb einer Konfliktsituation an mich wenden, z. B. wenn es darum geht, die möglichen Trennungsfolgen vor oder nach einer Eheschließung ohne Vorliegen einer konkreten Trennungssituation nach Ihren Vorstellungen vertraglich zu gestalten.

Weiterführende Informationen: www.familienrecht-wuerzburg.eu/