Anwaltskanzlei König
Karmelitenstrasse 29
97070 Würzburg

Anwalts-Inkasso

Wenn Sie unternehmerisch tätig sind, ist die fristgerechte Zahlung Ihrer Rechnungen für Sie von großer Bedeutung. Falls Sie dabei mit verschleppten oder gar ausfallenden Zahlungen konfrontiert werden, wirkt sich dies negativ auf Ihr eigenes Geschäftsergebnis aus.

Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann unter Umständen sogar bedrohlich für die Existenz Ihres eigenen Unternehmens werden, weil insbesondere kleine oder mittelständische Unternehmen selbst in finanzielle Schwierigkeiten kommen können, wenn säumige oder ausbleibende Zahlungen zu kompensieren sind.

Wenn Sie den Einzug Ihrer rückständigen Forderungen selbst betreiben, muss der Schuldner die Ihnen dabei entstehenden Aufwendungen für Person- und Sachkosten nicht ersetzen.

Es ist infolge dessen betriebswirtschaftlich sinnvoll, dass Sie den Einzug Ihrer rückständigen Forderungen meiner Anwaltskanzlei übertragen.

Die anfallenden Kosten meiner anwaltlichen Beauftragung muss der Schuldner in voller Höhe übernehmen, wenn er zum Zeitpunkt meiner Beauftragung in Verzug ist.

Um Ihren Schuldner in Verzug zu setzen, müssen Sie den Schuldner nach Fälligkeit Ihrer Forderung lediglich einmal anmahnen; als Mahnung ist dabei jede unmissverständliche Zahlungsaufforderung nach Eintritt der Fälligkeit zu verstehen.

Damit der Schuldner den Erhalt Ihrer Mahnung nicht erfolgreich bestreiten kann, empfiehlt es sich, den Schuldner einmal per Telefax zu mahnen, damit ein Zugangsnachweis vorhanden ist.

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie mir den Einzug Ihrer Forderung übertragen, kann ich Ihre Hauptforderung dann mit allen Nebenforderungen und Verzugszinsen für Sie eintreiben; die Einschaltung eines Inkassobüros zur Beitreibung Ihrer rückständigen Forderungen vor oder anstelle meiner Beauftragung ist weder erforderlich, noch sinnvoll.

Erfahrungsgemäß gelingt es uns beim Einzug rückständiger Forderungen häufig bereits mit einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben, den Schuldner zur Zahlung der bei Ihnen entstandenen Forderung und sämtlicher verzugsbedingt angefallener Kosten zu bewegen, weil wir dem Schuldner mitteilen, dass er mit weiteren finanziellen Nachteilen zu rechnen hat, wenn nicht innerhalb der von uns gesetzten Fristen zahlt.

Falls der Schuldner auf das erste anwaltliche Aufforderungsschreiben nicht zahlen sollte, übernehmen wir für Sie selbstverständlich auch die gerichtliche Titulierung Ihrer Forderung und im Anschluss daran erforderlichenfalls die Beitreibung Ihrer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Wir prüfen dabei in jedem Einzelfall vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für Sie, ob der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgelegt hat, oder ob ein Insolvenzverfahren gegen ihn eingeleitet worden ist.

Sollte dies der Fall sein, stimmen wir vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens mit Ihnen ab, ob und welche Maßnahmen im Einzelfall getroffen werden können, um ihre Forderung trotz der Vermögenslosigkeit des Schuldners zu realisieren.