Anwaltskanzlei König
Karmelitenstrasse 29
97070 Würzburg

Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar; es geht in diesem Bereich nicht nur um Kauf- oder Werkverträge, sondern auch um andere Verträge, wie z. B. Darlehens- oder Leasingverträge. Es empfiehlt sich aus meiner Sicht, bereits vor dem Zustandekommen eines Vertrages anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit der von Ihnen abzuschließende Vertrag so günstig wie möglich für Sie gestaltet werden kann.

Ich berate Sie selbstverständlich auch dann, wenn es nach Abschluss eines von Ihnen unterzeichneten Vertrages oder nach einer Kündigung des Vertrages zu Problemen mit dem Vertragspartner kommen sollte. Insbesondere bei Kaufverträgen und Werkverträgen kommt es häufig zu Problemen, wenn der gekaufte Gegenstand oder die erbrachte Werkleistung mangelhaft ist.

Ich informiere Sie in diesem Fall über Ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte und verhelfe Ihnen außergerichtlich und gerichtlich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sofern Sie unternehmerisch tätig sind, kann ich für Sie darüber hinaus allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verbesserung Ihrer vertraglichen Situation entwerfen oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Vertragspartners überprüfen.