Vertragsrecht

Vertragsrecht – Rechtssichere Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Das allgemeine Vertragsrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar; es geht in diesem Bereich nicht nur um Kauf- oder Werkverträge, sondern auch um eine Vielzahl anderer Verträge, wie Darlehens-, Leasing- oder Praxisübernahmeverträge, um nur einige Bespiele zu nennen.

Es empfiehlt sich bei wichtigen vertraglichen Vorhaben aus meiner Sicht, bereits vor dem Zustandekommen eines Vertrages anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit der von Ihnen abzuschließende Vertrag so günstig wie möglich für Sie gestaltet werden kann.

Ich berate Sie selbstverständlich auch dann, wenn es nach Abschluss eines von Ihnen unterzeichneten Vertrages oder nach einer Kündigung des Vertrages zu Problemen mit dem Vertragspartner kommen sollte; im Bedarfsfall prüfe ich für Sie, ob ein Vertrag angefochten oder widerrufen werden kann, oder ob es z. B. wegen der Verletzung von Formvorschriften Möglichkeiten gibt, sich von einem abgeschlossenen Vertrag wieder zu lösen.

Insbesondere bei Kauf- und Werkverträgen kommt es häufig zu Problemen, wenn der gekaufte Gegenstand oder die erbrachte Werkleistung mangelhaft ist. Ich informiere Sie in diesem Fall über Ihre gesetzlichen und vertraglichen Rechte und verhelfe Ihnen außergerichtlich und gerichtlich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sofern Sie unternehmerisch tätig sind, kann ich für Sie darüber hinaus allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verbesserung Ihrer vertraglichen Situation entwerfen, die exakt der Interessenlage Ihres Unternehmens entsprechen und mit Ihnen Maßnahmen erörtern, die sicherstellen, dass Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis mit Ihrem Geschäftspartner einbezogen werden.