Anwaltskanzlei König
Karmelitenstrasse 29
97070 Würzburg

Erbrecht

Erben und Vererben sind Themen, mit denen jeder im Laufe seines Lebens konfrontiert wird.

Häufig führt das Thema Erben und Vererben zu Konflikten zwischen beteiligten Familienangehörigen, insbesondere dann, wenn der Erblasser z. B. um Kosten einer qualifizierten anwaltlichen Beratung zu ersparen, das Testament selbst erstellt und dabei unbewusst Regelungen getroffen hat, die im Ergebnis nicht dem entsprechen, was eigentlich gewollt war.

Nicht selten enthalten derartige Testamente auch Formfehler, was dazu führen kann, dass dann z. B. anstelle der vom Erblasser tatsächlich gewollten testamentarischen Regelung die gesetzliche Erbfolge eintritt, was der Erblasser unter Umständen gerade vermeiden wollte. Es gibt deshalb gute Gründe, dass Sie bereits vor Erstellung Ihres Testaments meine anwaltliche Beratung und Vertretung in Anspruch nehmen, damit die Regelungen in Ihrem Testament exakt dem entsprechen, was Sie sich für den Falle Ihres Todes vorstellen.

Die Übertragung von Vermögenswerten kann im übrigen nicht nur durch Testament oder Erbvertrag geregelt werden, sondern auch durch Schenkungen zu Lebzeiten. Den damit verbundenen Vorteilen (mögliche Reduzierung der Erbschaftssteuerlast und von Pflichtteils- /Pflichtteilsergänzungsansprüchen) stehen auch Risiken (Gefahr der Rückforderung von Schenkungen durch Sozialbehörden, Verlust der Kontrolle über die abgegebenen Vermögenswerte) gegenüber, die vor dem Vollzug einer Schenkung eine sorgfältige Abwägung erfordern; auch in diesem Bereich sollten Sie anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Sofern Sie in einem Erbfall als Erbe oder Vermächtnisnehmer in Betracht kommen, kann ich Ihnen bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte außergerichtlich oder gerichtlich behilflich sein.

Auch bei erbschaftssteuerlichen Problemstellungen kann ich Ihnen unter Einbeziehung eines mit meiner Kanzlei in Bürogemeinschaft tätigen qualifizierten Steuerberaters mit der Ausarbeitung steuerlich sinnvoller Lösungen behilflich sein.

Selbstverständlich werde ich Ihnen auch im Bereich des Erbrechtes die dabei für Sie entstehenden Kosten vorab mitteilen, wenn Sie dies wünschen.