Anwaltliche Mediation

Anwaltliche Mediation – Konflikte einvernehmlich lösen

Die anwaltliche Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Streit­bei­le­gung. Dieses Verfahren ist besonders geeignet für Konflikte im Familienrecht und Erb­recht.

Als anwaltlicher Mediator begleite und unterstütze ich die Konfliktparteien, um am Ende eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu finden. Dabei treffe ich keine eigenen Entscheidungen, sondern wah­re strikte Neutralität und absolute Vertraulichkeit, begleite den Lösungsprozess und un­ter­stüt­ze vermittelnd beide Parteien gleichermaßen, um den Dialog und den Weg zu einer für alle Par­tei­en fairen Abschlussvereinbarung zu erleichtern.

Im Gegensatz zu einem gerichtlich geführten Rechtsstreit kann die Mediation Zeit und Kosten spa­ren und die Parteien erhalten im Mediationsverfahren die Möglichkeit, ihre eigenen Lö­sun­gen zu gestalten, anstatt sich einer gerichtlichen Entscheidung unterwerfen zu müssen.

Ablauf einer Mediation

1. Einleitung und Mediationsvereinbarung

  • Der Mediator stellt sich vor, erläutert das Verfahren, die Grundprinzipien (Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortung) und klärt organisatorische Fragen wie Dauer und Kosten.
  • Die Parteien schließen anschließend eine Mediationsvereinbarung ab, in der auch Gesprächsregeln festgelegt werden.

2. Sammlung der Themen

  • Die Konfliktparteien schildern ihre Sichtweisen und benennen die Themen, die im Rahmen der Mediation aus ihrer Sicht behandelt werden sollen.
  • Gemeinsam werden dann die Konfliktfelder festgelegt, die bearbeitet werden sollen.

3. Klärung der Interessen

  • Es werden die Hintergründe, Interessen und Bedürfnisse der Parteien herausgearbeitet, um die eigentlichen Beweggründe hinter den Positionen zu verstehen.

4. Kreative Lösungsentwicklung

  • Die Beteiligten sammeln gemeinsam – zunächst ohne Bewertung – mögliche Lösungsoptionen (oft im Brainstorming). Im Anschluss werden die Vorschläge bewertet und diskutiert.

5. Bewertung und Auswahl

  • Die realistischen Lösungsvorschläge werden auf ihre Umsetzbarkeit und Akzeptanz geprüft.
  • Die Parteien verhandeln und wählen gemeinsam die für sie beste Lösung aus.

6. Abschlussvereinbarung

  • Die erzielte Einigung wird in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung festgehalten, die bei Bedarf rechtlich verbindlich oder notariell beurkundet werden kann.
  • Die Vereinbarung bildet den Abschluss der Mediation und regelt die weitere Umsetzung.