Anwaltliche Mediation
Anwaltliche Mediation – Konflikte einvernehmlich lösen
Die anwaltliche Mediation ist ein freiwilliges und strukturiertes Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Dieses Verfahren ist besonders geeignet für Konflikte im Familienrecht und Erbrecht.
Als anwaltlicher Mediator begleite und unterstütze ich die Konfliktparteien, um am Ende eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei treffe ich keine eigenen Entscheidungen, sondern wahre strikte Neutralität und absolute Vertraulichkeit, begleite den Lösungsprozess und unterstütze vermittelnd beide Parteien gleichermaßen, um den Dialog und den Weg zu einer für alle Parteien fairen Abschlussvereinbarung zu erleichtern.
Im Gegensatz zu einem gerichtlich geführten Rechtsstreit kann die Mediation Zeit und Kosten sparen und die Parteien erhalten im Mediationsverfahren die Möglichkeit, ihre eigenen Lösungen zu gestalten, anstatt sich einer gerichtlichen Entscheidung unterwerfen zu müssen.
Ablauf einer Mediation
1. Einleitung und Mediationsvereinbarung
- Der Mediator stellt sich vor, erläutert das Verfahren, die Grundprinzipien (Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Eigenverantwortung) und klärt organisatorische Fragen wie Dauer und Kosten.
- Die Parteien schließen anschließend eine Mediationsvereinbarung ab, in der auch Gesprächsregeln festgelegt werden.
2. Sammlung der Themen
- Die Konfliktparteien schildern ihre Sichtweisen und benennen die Themen, die im Rahmen der Mediation aus ihrer Sicht behandelt werden sollen.
- Gemeinsam werden dann die Konfliktfelder festgelegt, die bearbeitet werden sollen.
3. Klärung der Interessen
- Es werden die Hintergründe, Interessen und Bedürfnisse der Parteien herausgearbeitet, um die eigentlichen Beweggründe hinter den Positionen zu verstehen.
4. Kreative Lösungsentwicklung
- Die Beteiligten sammeln gemeinsam – zunächst ohne Bewertung – mögliche Lösungsoptionen (oft im Brainstorming). Im Anschluss werden die Vorschläge bewertet und diskutiert.
5. Bewertung und Auswahl
- Die realistischen Lösungsvorschläge werden auf ihre Umsetzbarkeit und Akzeptanz geprüft.
- Die Parteien verhandeln und wählen gemeinsam die für sie beste Lösung aus.
6. Abschlussvereinbarung
- Die erzielte Einigung wird in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung festgehalten, die bei Bedarf rechtlich verbindlich oder notariell beurkundet werden kann.
- Die Vereinbarung bildet den Abschluss der Mediation und regelt die weitere Umsetzung.