Anwaltskanzlei König
Karmelitenstrasse 29
97070 Würzburg

Freundlich, zuverlässig, kompetent
Ihre Anwaltskanzlei König in Würzburg

Wenn Ihnen in Ihrem privaten oder beruflichen Lebensbereich ein Problem mit rechtlichem Bezug begegnet, hängt die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen nicht zuletzt von der Wahl Ihres Rechtsanwaltes ab, der Ihnen in dieser für Sie möglicherweise ungewohnten und belastenden Situation beratend und unterstützend zur Seite steht.

Ich bin seit über 20 Jahren in Würzburg als Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit einer mittelständisch ausgerichteten Steuerkanzlei überregional tätig und kann Ihnen in den auf meiner Homepage beschriebenen Rechtsgebieten eine vertrauensvolle und kompetente Unterstützung anbieten.

Die Ausführungen auf meiner Homepage sollen lediglich dazu dienen, Ihnen einen Überblick über mein Tätigkeitsfeld zu vermitteln.

Diese Informationen können und sollen jedoch ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen, bei dem bezogen auf Ihre Problemstellung sämtliche für Sie relevanten Bereiche erörtert und einer sinnvollen Lösung zugeführt werden können; es ist deshalb in Ihrem Interesse, sich nach Entstehen einer Konfliktsituation so früh wie möglich bei Ihrem Rechtsanwalt in Würzburg über Ihre individuellen Rechte und Pflichten zu informieren.

Selbstverständlich können Sie sich auch außerhalb einer Konfliktsituation an mich wenden, 
z. B. wenn es darum geht, Maßnahmen oder Strategien zu entwerfen, die dazu dienen sollen, eine für Ihren Lebensbereich denkbare Konfliktsituation zu vermeiden. 

„Standgebühren“ nach dem berechtigten Abschleppen eines Pkw

Eingestellt am 08.02.2024 von Stefan König

Es kommt leider immer wieder vor, dass Fahrzeugführer ihr Fahrzeug unbefugt auf privatem Grund abstellen.

Teilweise werden verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge dann vom Grundstückseigentümer oder von einem beauftragten Abschleppunternehmen abgeschleppt und anschließend verwahrt.

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Rückzahlungsansprüche bei Schließung von Fitnessstudios wegen Covid-19

Eingestellt am 29.07.2022 von Stefan König

Im Zuge der behördlich angeordneten Corona-Maßnahmen waren in Deutschland - je nach Bundesland unterschiedlich lang - von März bis Mai/Juni 2020 und dann nochmals von November 2020 bis Mai/Juni 2021 alle Fitnessstudios geschlossen.

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