Anwaltskanzlei König
Karmelitenstrasse 29
97070 Würzburg

Strafrecht

Sofern gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist, oder wenn Sie die Einleitung eines derartigen Verfahrens für möglich halten, kann ich Sie aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich qualifiziert beraten und vertreten.

Es ist für Sie wichtig, bereits zu Beginn eines gegen Sie eingeleiteten Verfahrens umfassend über Ihre Verfahrensrechte und die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden informiert zu sein. Nur so lässt sich vermeiden, dass Sie vor Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegenüber den Ermittlungsbehörden Aussagen treffen, die im weiteren Verfahren für Sie nachteilig sind.

Auch im Bereich des Jugendstrafrechts, das sowohl von den Verfahrensvorschriften, als auch von den möglichen Rechtsfolgen Besonderheiten im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht aufweist, kann ich Sie gerne vertreten.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung für den strafrechtlichen Bereich abgeschlossen haben, deckt diese im Regelfall die Kosten eines Bußgeldverfahrens sowie die Kosten eines strafrechtlichen Verfahrens, wenn dieses nicht mit einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Tat endet. Falls keine Rechtsschutzversicherung für die anfallenden Verfahrenskosten eintritt, werde ich Sie auf Wunsch über die voraussichtlich anfallenden Verfahrenskosten informieren.